Der EU-Steuersatz für Chinas schwere Reifen steht endgültig fest
Am 1. Februar veröffentlichte die Abteilung für Binnenmarktschutz der Eurasischen Wirtschaftskommission die Bekanntmachung Nr. 2023/350/AD18R2.
Die Abteilung hat Gegenmaßnahmen ergriffen, um die Entscheidung der Steuererhebung auf die Reifen aus China zu vermeiden.
Der Regelsatz beträgt 14,79 Prozent bis 35,35 Prozent, und die Maßnahmen treten 3 Monate nach dem Veröffentlichungsdatum in Kraft.
Das in dem Fall involvierte Produkt ist 8708709909 in der Eurasischen Wirtschaftsunion.
Dieser Teil des Produkts wird in Form von Reifen und Scheiben oder scheibenlosen Rotationskomponenten exportiert.
Im Jahr 2014 startete die Eurasische Wirtschaftskommission eine Anti-Dumping-Umfrage zu schweren Reifen in China.
Im Dezember 2015 erhob das Urteil die Antidumpingsteuer der betroffenen Produkte für 5 Jahre.
Im Jahr 2021 behielt das Ministerium seine ursprüngliche Entscheidung bei und wird bis zum 28. Juni 2026 verlängert.
Die Steuernummer der Eurasischen Wirtschaftsunion, um die es in diesem Fall geht, lautet 4011201000 und 4011209000.
Im März 2022 startete der Eurasische Wirtschaftsrat erneut eine Anti-Umfrage zu dem Fall.
Sie glauben, dass einige Produkte in Form von Komponenten importiert werden, um Anti-Dumping-Steuern zu vermeiden.
Der in der Bekanntmachung genannte Bescheid ist der endgültige Besteuerungsbeschluss der Gegenerhebung.